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  • Kirchspiel Holzhausen, Pfarrer Christian Brandt
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Kirchenvorstände im Kirchspiel

Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Je nach Gemeindegröße besteht er aus vier bis achtzehn Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde und wird für eine Zeit von 6 Jahren gewählt und berufen. Sofern der Kirchenvorstand kein gewähltes oder berufenes Mitglied zum Vorsitzenden wählt, führt eine Pfarrerin oder ein Pfarrer den Vorsitz. Ein/e Pfarrer/in hat in der Regel die Geschäftsführung inne. Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher leiten in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde.

Der Kirchenvorstand …

  • verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes,
  • berät die Konzeption von Kinder- und Jugendarbeit,
  • kümmert sich um Kranke, Arme und Alte,
  • achtet auf die Tradition der Sonn- und Feiertage,
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und entscheidet über deren Nutzung,
  • gestaltet den kirchlichen Haushalt,
  • vertritt die Gemeinde in der Öffentlichkeit,
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit,
  • fördert die ökumenischen Beziehungen der Gemeinde

Menschen haben unterschiedliche Interessen und Gaben. Nicht alle Kirchenvorstandsmitglieder werden sich in allen Aufgabenfeldern eines Kirchenvorstands gleichermaßen engagieren wollen oder können. Umso wichtiger ist die Bereitschaft zum geschwisterlichen Umgang miteinander und die Orientierung an der Frohen Botschaft Jesu sein Evangelium in dieser Welt zu bezeugen.

„Es sind verschiedene Gaben, aber es ist ein Geist!“

Alle Kirchenvorstandsarbeit ist auf Gott hin ausgerichtet. Christus selbst leitet seine Kirche. Kirchenvorsteher/innen leiten die Gemeinde in seinem Namen!

Die 2019 in die Kirchenvorstände gewählten und berufenen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehen der drei Gemeinden –  jeweils in alphabethischer Reihenfolge: